Spendenbescheinigung

Sehr geehrtes Mitglied / Spender !

Zum Nachweis eines Mitgliedsbeitrages / einer Spende an die Uetersener Tafel e.V. benötigen Sie grundsätzlich eine Spendenbescheinigung.

Bei Beträgen bis 300 € ist eine Spendenbescheinigung jedoch entbehrlich, wenn Sie die nachfolgende Zuwendungsbestätigung zusammen mit Ihrem Einzahlungsbeleg dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen. Wir werden deshalb ab dem Kalenderjahr 2023 in diesen Fällen keine gesonderten Spendenbescheinigungen mehr versenden. Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.

Die Uetersener Tafel e.V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Itzehoe vom 20.06.2022 (StNr. 18/297/1386) für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und gemäß § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke verwendet wird.

Uetersener Tafel e.V.
Finkenbrook 1
25436 Uetersen

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